Welche Länder sind betroffen?
Betroffen sind folgende Destinationen mit Anreise bis einschliesslich 8. März 2026: Israel / Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar und Jemen.
Wie beurteilt DERTOUR Suisse die aktuelle Sicherheitslage?
Die Sicherheitslage im Nahen Osten bleibt volatil und kann sich kurzfristig verändern. Vor dem Hintergrund der militärischen Eskalation rät das EDA neu von touristischen und nicht dringenden Reisen unter anderem in den Oman sowie in die Vereinigten Arabischen Emirate ab. Zudem ist regional mit erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr zu rechnen, insbesondere mit vorübergehenden Luftraumschliessungen sowie Verspätungen und Annullationen von Flügen.
Wie viele Gäste von DERTOUR Suisse sind zurzeit in der Region?
Aktuell befinden sich Gäste von DERTOUR Suisse in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie im Oman. Sie werden laufend betreut und aktiv über die aktuelle Lage informiert. In den übrigen betroffenen Ländern halten sich derzeit keine Kundinnen und Kunden von uns auf.
Wir stehen über unsere lokalen Partner sowie unseren 24-Stunden-Pikettdienst in engem und laufendem Austausch mit den Reisenden vor Ort. Rückreisen sind derzeit nur eingeschränkt möglich, da einzelne Lufträume weiterhin geschlossen sind. Wir stehen in engem Austausch mit den Airlines und organisieren weitere Heimreisen laufend, sobald entsprechende Freigaben erfolgen.
Welche Massnahmen gelten für Neuanreisen?
Für Neuanreisen in die betroffenen Destinationen mit Anreise bis einschliesslich 8. März 2026 werden sämtliche Reisen abgesagt. Bei Pauschalreisen übernimmt DERTOUR Suisse die anfallenden Annullationskosten. Bei Nur-Land-Buchungen werden allfällige Hotelstornokosten getragen. Für reine Flugbuchungen gelten die jeweiligen Bedingungen der Airline.
Es erfolgt eine erneute Lagebeurteilung für Abreisen ab dem 9. März 2026.
Was passiert mit den Kosten für die Kundinnen und Kunden?
Für Gäste mit geplanter Rückreise bis und mit 8. März 2026 organisiert DERTOUR Suisse bei Pauschalreisen – sofern die Airline keine Umbuchung vornimmt – eine alternative Rückreise innerhalb der gebuchten Klasse und übernimmt allfällige Mehrkosten. Notwendige Hotelverlängerungen werden entsprechend geregelt.
Bei Nur-Flug-Buchungen liegt die Umbuchungspflicht grundsätzlich bei der Airline. Bei Reisen mit Via-Flügen über betroffene Drehkreuze bemühen wir uns bei Pauschalreisen um eine Umbuchung auf alternative Verbindungen oder ermöglichen eine kostenfreie Annullation.
Welche Empfehlungen gibt DERTOUR Suisse Reisenden?
Wir empfehlen Reisenden, die Reisehinweise des EDA eng zu verfolgen, vor Ort Menschenansammlungen zu meiden und die Anweisungen lokaler Behörden zu befolgen. Bei Fragen oder Unsicherheiten soll frühzeitig Kontakt mit der jeweiligen Buchungsstelle oder dem Pikettdienst aufgenommen werden.
